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BGH, 09.01.1963 - IV ZB 347/62 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ...
- BGH, 19.02.1964 - IV ZR 102/63
Rechtsmittel
Zutreffend wird in dem angefochtenen Urteil weiter ausgeführt, daß der Kläger Entschädigung zu beanspruchen hat, soweit für die gegen ihn ergriffenen Maßnahmen Verfolgungsgründe ursächlich waren und durch sie in der Gesamtzeit der Schädigung eine Einkommensminderung von mehr als 25 % gegenüber dem in den letzten drei Jahren vor der Verfolgung erzielten Einkommen eintrat (Urteile des Senats vom 29. April 1959 IV ZR 313/58, RzW 1959, 401 Nr. 45, und vom 20. November 1959 IV ZR 142/59, RzW 1960, 131 Nr. 31, ferner Beschluß vom 9. Januar 1963 IV ZB 347/62).